7.3.1 Entlassungsgrund
Im Rahmen interner Untersuchungen werden oft strafrechtlich relevante Sachverhalte aufgeklärt. Häufig handelt es sich dabei um eine Kombination von Betrug und Untreue und damit ein Handeln zum finanziellen Nachteil des Arbeitgebers. Derartiges Verhalten ist als vertrauenserschütternd anzusehen und rechtfertigt daher in der Regel (unabhängig von der Schadenshöhe) eine Entlassung. Etwas komplizierter ist die Lage, wenn ein Mitarbeiter zwar selbst kein strafbares Verhalten setzt, aber es unterlässt, den Arbeitgeber von einem ihm bekannten Fehlverhalten anderer Mitarbeiter zu informieren.