4.4.1 Problemstellung
Compliance spielt auch im Arbeitsrecht eine zunehmend wichtiger werdende Rolle. Einschlägige Ge- oder Verbote für Arbeitnehmer werden idR in Form von Leitfäden (Arbeitgeber-Richtlinien) erlassen, auf deren Geltung im Arbeitsvertrag verwiesen wird. In Betracht kommt aber auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG (Allgemeine Ordnungsvorschriften im Betrieb). Mangels Determinierung durch übergeordnete Rechtsquellen kann der Arbeitgeber auch durch Erteilung von Weisungen vorgehen.