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Dokument-ID: 1266628
3.1 Das HinweisgeberInnenschutzgesetz
Das HSchG normiert ein umfassendes Schutz- und Verfahrensregime für Hinweise auf Rechtsverletzungen in bestimmten, unionsrechtlich vorgegebenen Sachbereichen (§§ 1, 3 HSchG).