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Dokument-ID: 1171707
6 Recht auf Datenlöschung im Anwendungsbereich des HSchG
Löschung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung eines Hinweises nicht benötigt werden, dürfen gem § 8 Abs 10 HSchG nicht erhoben werden bzw sind unverzüglich zu löschen, falls sie unbeabsichtigt erhoben wurden.