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Dokument-ID: 1142684
1.3 Welche personenbezogenen Daten dürfen verarbeitet werden?
Im Rahmen des Hinweisgebersystems dürfen nur solche Daten mit Personenbezug verarbeitet werden, die in Hinblick auf den Zweck der Datenverarbeitung angemessen, erheblich und notwendig sind. Welche konkreten Daten das sind, lässt sich nur für den Einzelfall anhand der tatsächlichen Gegebenheiten beantworten.