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Neu Dokument-ID: 1266644

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Rechtsgrundlagen

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Durchführung interner Untersuchungen besteht im Allgemeinen nicht. Einzelne Untersuchungspflichten ergeben sich jedoch aus spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere in regulierten Wirtschaftsbereichen mit verpflichtender Einrichtung eines Compliance-Systems (zB BWG, Börsegesetz). Eine eingeschränkte Untersuchungspflicht folgt zudem aus dem HSchG. Sofern ein eingehender Hinweis in dessen Anwendungsbereich fällt, ist gem § 13 Abs 6 HSchG verpflichtend eine Stichhaltigkeitsprüfung durchzuführen und sind gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu setzen.

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