8.2 Rechtsgrundlagen
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Durchführung interner Untersuchungen besteht im Allgemeinen nicht. Einzelne Untersuchungspflichten ergeben sich jedoch aus spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere in regulierten Wirtschaftsbereichen mit verpflichtender Einrichtung eines Compliance-Systems (zB BWG, Börsegesetz). Eine eingeschränkte Untersuchungspflicht folgt zudem aus dem HSchG. Sofern ein eingehender Hinweis in dessen Anwendungsbereich fällt, ist gem § 13 Abs 6 HSchG verpflichtend eine Stichhaltigkeitsprüfung durchzuführen und sind gegebenenfalls Folgemaßnahmen zu setzen.