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Dokument-ID: 1142933
1.1 HSchG-Betriebsvereinbarung
1. Begriff – Was ist Hinweisgebung/Whistleblowing?
Hinweisgebung/Whistleblowing bezeichnet die Meldung von gravierenden Missständen oder verbotenen Handlungen im Wirkungsbereich eines Unternehmens. Anschuldigungen und Diffamierung wider besseren Wissens gehören dazu nicht. Hinweisgeber/innen/Whistleblower/innen sind Personen, die auf grobe Missstände bzw illegale Handlungen hinweisen. Eine Meldung wird von Arbeitnehmer/innen oder anderen Beschäftigten (zB Praktikant/innen, Leiharbeitskräften etc) vorgenommen.