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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.7 Falsche Reaktion auf Medienanfragen

Es kommt vor, dass Informationen über interne Untersuchungen, die in bekannten Unternehmen stattfinden, an Medien weitergegeben werden. Mitunter kommt es dabei zur Verletzung von arbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten (etwa, wenn aufgrund von Leaks medial rufschädigende Vorwürfe gegen Arbeitnehmer erhoben werden, deren Unrichtigkeit dem Unternehmen bekannt ist) und/oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei der Beantwortung von Anfragen von Journalisten sollte daher darauf geachtet werden, dass personenbezogene Daten nicht ohne Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes weitergegeben werden und kein Raum für etwaige unrichtige rufschädigende Vorwürfe entsteht. Es sollte daher kein Nährboden für dahingehende Spekulationen verbleiben.

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