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Dokument-ID: 1143932
4.1 Sanktionsinstrumente gegen Vergeltungsmaßnahmen
Das HSchG enthält für Hinweisgeber und Umkreispersonen – bei berechtigten Hinweisgebungen – einen starken Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, der in § 20 HSchG geregelt ist und kumulativ