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Dokument-ID: 1279857
9.1.1 Einleitung und historischer Aufriss
Zentraler Anknüpfungspunkt für jede rechtliche Auseinandersetzung mit dem Schutz vertraulicher Unternehmensinformationen ist zunächst die Bestimmung dessen, was unter einem „Geschäftsgeheimnis“ (oder „Betriebsgeheimnis“) überhaupt verstanden werden darf.