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Dokument-ID: 1144464
1.5.3 Hinweisprüfung, Rechte und Pflichten der Mitarbeiter interner Meldestellen
Grundlegende Vorgaben
Wie die Stelle einzurichten und zu betreiben ist, regelt das HSchG in formalen Grundzügen, indem es Folgendes vorsieht: • [Fußnote: Vgl wko 2023a.]
- Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers
- Unparteiliche und unvoreingenommene Vorgehensweise
- Weisungsfreie inhaltliche Erledigung
- Überprüfung der Stichhaltigkeit