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Dokument-ID: 1205632
8.4 Kündigungsschutz
Die von § 20 Abs 1 HSchG in Bezug auf eine „hinweiskausale“ Kündigung angeordnete Rechtsfolge führt nicht zur Berechtigung des Anfechtungsbegehrens auf eine rechtsgestaltende Unwirksamkeitserklärung der Kündigung.