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Neu Dokument-ID: 1197943

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Fehlende Unabhängigkeit

Ist der Leiter der internen Untersuchung nicht unabhängig, halten die gewonnen Ergebnisse einer indirekten externen Überprüfung (etwa in arbeits- bzw gesellschaftsrechtlichen Gerichtsverfahren oder im Zuge behördlicher Ermittlungen) häufig nicht stand. Es ist daher wichtig, dass Untersuchungen unabhängig und qualitativ hochwertig durchgeführt werden. Handelt es sich beim Leiter der Untersuchung um einen Arbeitnehmer des Unternehmens, sollte dieser daher für die Durchführung dieser Aufgabe jedenfalls weisungsfrei gestellt werden (dies schließt das Bestehen von Berichtspflichten an die Unternehmensleitung ja nicht aus).

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