1.5.2 Die Rechte und Pflichten des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
„Beschuldigter“ nach österreichischem Strafprozessrecht ist jeder Verdächtige, sobald er aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden. Es ist kein formeller Akt erforderlich, um die Stellung eines Beschuldigten zu erlangen, vielmehr ist eine nach außen wahrnehmbare Aktion seitens der Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Die Verdachtslage muss sich bereits auf eine konkrete Person beziehen. An diese Beschuldigtenstellung knüpfen sich auch zahlreiche Rechte.