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Dokument-ID: 1171701
13 Sonstige Aspekte
Überdies wurden in der Literatur iZm der Erlassung des HSchG etwa folgende Punkte moniert bzw kritisch beleuchtet:
- Unzureichende Umsetzung der Regelung zur Beweislastverteilung im Gesetzestext
- Unterlassung der Androhung einer Verwaltungsstrafe bei Nichteinrichtung eines internen Hinweisgebersystems
- Generelle Einschränkung des Geltungsbereiches des HSchG (und nicht nur der Verpflichtung zur Einrichtung interner Meldestellen) nach der Größe des Rechtsträgers (entgegen den Vorgaben der Whistleblowing-Richtlinie)
- Unklarheit der Möglichkeiten zur Umsetzung des HSchG in Konzernen (Verpflichtung zur Einrichtung eigener Meldekanäle für jedes Unternehmen?)