Neu
Dokument-ID: 1142687
1.6 Wie können Verantwortliche ihre Rechenschaftspflicht erfüllen?
Rechtsträger, die für eine interne Meldestelle im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) datenschutzrechtlich verantwortlich sind, müssen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch diese Meldestelle in ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art 30 DSGVO) eintragen.