6.2 Zur Zulässigkeit von Versetzungen
Regelung im Arbeitsvertrag?
Ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, einer Versetzung Folge zu leisten, hängt zunächst vom Inhalt seines Arbeitsvertrages ab, also davon, ob die nunmehrige Tätigkeit in der arbeitsrechtlich geschuldeten Leistung Deckung findet. Je abstrakter dieser Aufgabenbereich umschrieben ist, desto eher ist dies zu bejahen. Bspw wird eine Tätigkeit als „Sachbearbeiter“ oder als „Mitarbeiter im Innendienst“ auch eine Zuweisung zur internen Meldestelle umfassen. Ist die vereinbarte Tätigkeit dagegen auf konkrete Aufgabenbereiche eingeschränkt (zB „Kundenbetreuer“, „Controller“, „Revisor“), so besteht (zumindest auf eine gewisse Dauer) keine Pflicht, andere, von dieser Aufzählung nicht umfasste Aufgaben wahrzunehmen (kurzfristig kann sich aufgrund der Treuepflicht anderes ergeben).