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Neu Dokument-ID: 1142714

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Einleitung von (weiteren) Folgemaßnahmen

Ein positiv geprüfter Hinweis nach HSchG zieht planmäßig weitere Folgemaßnahmen nach sich, das sind entsprechend der Definition des § 5 Z 3 HSchG ab der Abgabe und infolge eines Hinweises ergriffene Maßnahmen einer internen oder externen Stelle, einer Organisationseinheit eines Unternehmens, einer Verwaltungsbehörde, eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft wie:

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