8.3 Zwecksetzung interner Untersuchungen
Die Aufklärung von Verdachtsmomenten im Rahmen interner Untersuchungen verfolgt nicht nur das Ziel, haftungsrechtliche Risiken zu minimieren. Sie kann darüber hinaus auch dazu beitragen, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens iSd VbVG zu vermeiden. Ein belangter Verband ist verantwortlich, wenn eine Straftat von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern zugunsten des Verbandes begangen wurde oder durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen.