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Dokument-ID: 1171691
4 Besteht eine Meldepflicht?
Das HSchG verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zur Meldung wahrgenommener Missstände. Eine derartige Verpflichtung kann sich aber allenfalls aus der arbeitsrechtlichen Treuepflicht ergeben. Dafür sind die Position, das Ausmaß der übertragenen Verantwortung und der Einsatzbereich des Arbeitnehmers sowie die Art und Schwere der Rechtsverletzung maßgeblich. Eine Meldepflicht wurde etwa in folgenden Fällen bejaht: