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Dokument-ID: 1142817
1.4.4 Ausgewählte Verfahrensfragen
Beschuldigtenrechte
Sämtlichen Entscheidungsträgern des Verbandes (nicht nur jenen, die im Verdacht stehen, die Straftat begangen zu haben) sowie jenen Mitarbeitern, die im Verdacht stehen, die Straftat begangen zu haben, werden vom VbVG Beschuldigtenrechte zuerkannt.