© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1142815

Andreas Gerhartl - Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.2 Straftaten von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern

Für die Zurechnung der von einer natürlichen Person begangenen Straftat zu einem Verband (sprich: für die Strafbarkeit des Verbandes) genügt es nicht, dass die natürliche Person Entscheidungsträger oder Mitarbeiter des betreffenden Verbandes ist; vielmehr ist darüber hinaus das Vorliegen bestimmter „Zurechnungskriterien“ erforderlich. Bei der Zurechnung wird unterschieden, ob ein „Entscheidungsträger“ oder ein „Mitarbeiter“ die Straftat begangen hat. Entscheidungsträger sind:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Whistleblowing in unserem Shop! Zum Shop