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Dokument-ID: 1205611
3.3 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – Definition und Auslegung
Eine einheitliche, allgemein gültige Definition des Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses besteht nicht. Allgemein werden unter Geschäftsgeheimnissen Informationen wirtschaftlicher Natur, unter Betriebsgeheimnissen vor allem Tatsachen technischer Natur verstanden. Als einschlägig kann aber insbesondere die im UWG enthaltene Definition angesehen werden. Gem § 26b Abs 1 UWG ist ein Geschäftsgeheimnis demzufolge eine Information, die