4.4.2 Gesetzliche Grundlagen
Einleitung
Explizite gesetzliche Grundlagen für verbotene bzw erlaubte Geschenkannahme bestehen zum einen (für den öffentlichen Dienst) im BDG bzw VBG. Dies korrespondiert damit, dass diese Thematik im öffentlichen Sektor eine besondere Brisanz besitzt und ihr daher ein erhöhter Stellenwert zukommt. Außerhalb dieses Bereiches enthält das AngG für bestimmte Arbeitnehmergruppen Verbote in Bezug auf die Annahme von Provisionen. § 1013 ABGB enthält ein Verbot der Geschenkannahme für das Auftragsverhältnis. Darunter fallen alle Arten von Vorteilen, insbesondere auch Provisionen (OGH 9.7.1992, 7 Ob 1589/92; 15.9.2020, 6 Ob 103/20w).