Neu
Dokument-ID: 1142702
2.3 Stichhaltigkeitsprüfung
Jeder Hinweis ist gem § 13 Abs 6 HSchG auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen. Konkret ist die Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Behauptung zu prüfen, und zwar mit dem Zweck, die Entscheidung zu treffen,