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Dokument-ID: 1142816
1.4.3 Sanktionen iSd VbVG
Die Verbandsgeldbuße des VbVG (vgl § 4 VbVG) ist vom Konzept her genau so gestaltet wie die Geldstrafe des StGB:
- Entsprechend der Schwere des betreffenden Delikts wird eine bestimmte Anzahl an Tagessätzen festgelegt.
- Entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten wird die Höhe eines Tagessatzes errechnet.
- Die Multiplikation der Zahl der Tagessätze mit der Höhe eines Tagessatzes ergibt den Betrag der verhängten Geldstrafe. 45 Tagessätze zu je EUR 400,– bedeuten beispielsweise eine Verbandsgeldbuße von EUR 18.000,–.
Sanktionskatalog des VbVG
Das VbVG sieht folgenden Sanktionskatalog vor:
- Geldbußen (berechnet nach Tagsätzen = TS)
- Bedingte oder teilbedingte Nachsicht der Geldbuße
- Weisungen, insbesondere Auftrag zur Schadenswiedergutmachung