Neu
Dokument-ID: 1144432
1.2 Welche Unternehmen verpflichtet das HSchG?
Hinweisgebersystem
Die Abgabe einer Meldung erfolgt idealerweise über eine im Unternehmen angebotene Whistleblowing-Hotline oder -Plattform, sprich ein Hinweisgebersystem. Ein Hinweisgebersystem bezeichnet ein System zum Einmelden von (brisanten) Informationen. Dazu zählen Telefon-Hotlines, Ombudsleute und kombinierte Prozesse zur sicheren Kommunikation über Missstände oder Unregelmäßigkeiten. • [Fußnote: Vgl TI Austria 2018, S 26.]