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Dokument-ID: 1171690
3 Reaktion auf Hinweise
Gem § 13 Abs 6 Z 1 HSchG hat die interne Meldestelle einem Hinweis, der nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt, nicht nachzugehen. Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber einen derartigen Hinweis jedenfalls ignorieren darf oder sogar muss, da sich eine Verpflichtung zur Auseinandersetzung mit der Meldung aus anderen Rechtsquellen ergeben kann.