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Dokument-ID: 1171694
7 Anonyme Meldungen
Obwohl als potenzielle Hinweisgeber eine Vielzahl von Personen in Betracht kommt, muss ein internes Whistleblowing-Tool gem § 11 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 1 HSchG lediglich den Arbeitnehmern (einschließlich überlassenen Arbeitskräften) des Rechtsträgers zugänglich gemacht werden. Wenden sich andere Hinweisgeber (zB Geschäftspartner des Rechtsträgers) an eine interne Meldestelle, kommt aber auch ihnen der Schutz des HSchG zu.