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Dokument-ID: 1142821
2 Arbeitsrechtliche Reaktionen
Einfachste Reaktion auf einen Rechtsverstoß eines Mitarbeiters ist dessen Dienstfreistellung. Die Dienstfreistellung kann einseitig ausgesprochen werden, bedarf also nur des Zugangs an den/die Mitarbeiter/in und wahrt auch (sollten noch weitere Prüfungsschritte notwendig sein) das Entlassungsrecht, welches sonst vom Dienstgeber unverzüglich nach Kenntnis des Entlassungssachverhalts ausgeübt werden muss.