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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Öffentliche Unternehmen

Hier sollen beispielhaft die Whistleblower-Systeme von drei öffentlichen Institutionen betrachtet und miteinander verglichen werden.

Beispiel: BAK

Zunächst soll das Meldesystem des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) analysiert werden.

Unter https://bak.gv.at/601/ finden sich folgende Angaben:

Meldestelle Korruption und Amtsdelikte (SPOC) – Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist eine Einrichtung des BMI und hat folgenden Aufgabenbereich:

  • Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption,
  • Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Anti-Korruptionseinrichtungen.

Bundesbedienstete können den Verdacht einer unter den Aufgaben des BAK erwähnten strafbaren Handlung auch direkt und außerhalb des Dienstweges an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung melden.

Es folgt ein vorgefertigtes Meldeformular zum Anklicken, das Whistleblower verwenden können.

Einleitender Hinweis: „Durch das Befüllen der nachfolgenden Felder erleichtern Sie dem BAK die Erhebung des Sachverhalts. Nach dem Einlangen des Formulars im BAK wird eine Zuständigkeitsprüfung gem BAK-Gesetz durchgeführt.“

Dann bleibt Raum auf zwei Seiten zur Schilderung des Sachverhalts.

Daran schließen folgende Fragen bzw Punkte an:

  • Wann fand der Vorfall statt?
  • Wo fand der Vorfall statt?
  • Schadenssumme (geschätzt)
  • Ist der Verdachtsfall bei den Behörden schon bekannt?
  • (Wenn ja, bei welcher Behörde wurde der Verdachtsfall gemeldet?)
  • Betroffenes Unternehmen/öffentliche Einheit
  • Betroffene Abteilung
  • Tatverdächtige
  • Zeugen/weitere Auskunftspersonen
  • Beweismittel

Danach bleibt Platz für persönliche Daten:

  • Vorname/Nachname
  • Geburtsdatum
  • PLZ/Wohnort
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Anhänge
  • Sonstiges

Am Ende des vierseitigen Formulars findet sich der Hinweis: „Um nun Ihre Information an das BAK zu übermitteln, bitten wir Sie Dokumente, welche für Ermittlungen zu Ihrem beschriebenen Sachverhalt wichtig sind, uns unter der E-Mail Adresse: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at zu übermitteln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!“

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