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Dokument-ID: 1266632
3.1.4 Erweiterter sachlicher Anwendungsbereich nach § 3 Abs 4 und 5 HSchG
Über den Kernbereich des öffentlichen Auftragswesens hinaus umfasst das HSchG auch Hinweise auf bestimmte querschnittsmaterielle Rechtsverletzungen, sofern diese einen sachlichen Bezug zu den in § 3 Abs 3 HSchG genannten Bereichen – und damit auch zum Vergaberecht – aufweisen.