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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Anlassfälle für Untersuchungen

Interne Untersuchungen dienen der Aufklärung von potenziellen Rechts-, Gesetzes- oder Compliance-Verstößen innerhalb einer Organisation. Als Untersuchung durch Private erfolgt die Maßnahme ohne hoheitliche Eingriffsbefugnisse. Dem eingesetzten Untersuchungsteam stehen daher keine Zwangsmittel im Sinne der StPO zur Verfügung. Der Untersuchungsprozess beginnt dabei bereits erst mit dem unternehmensinternen Bekanntwerden eines konkreten Verdachts auf einen potenziellen Rechtsverstoß. Typische Auslöser sind Hinweise aus internen Meldesystemen, Auffälligkeiten in der Finanzbuchhaltung, Beschwerden von Kunden oder mediale Berichterstattung.

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