7 Amnestiezusagen bei internen Untersuchungen
Die Ermittlung von Verstößen gegen straf- oder kartellrechtliche Bestimmungen durch Unternehmen bzw ihre Mitarbeiter hat sich zunehmend von einer hoheitlichen (von externen Behörden durchgeführten) zu einer privaten (unternehmensinternen) Tätigkeit entwickelt. Im Rahmen derartiger (interner) Untersuchungen sind Unternehmen häufig auf die Mitwirkung ihrer Mitarbeiter angewiesen. Diese sind aber oft (vorwiegend aus Angst vor zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen) ohne weitere Zusagen ihres Arbeitgebers nicht dazu bereit, umfassend beizutragen. Durch Amnestievereinbarungen soll daher ein Anreiz zur Kooperation geschaffen werden. Damit sind aber unterschiedliche (meist arbeitsrechtliche) Fragen verbunden.