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Dokument-ID: 1279873
9.7 Einstweiliger Rechtsschutz
Im Bereich des Geschäftsgeheimnisschutzes kommt dem einstweiligen Rechtsschutz besondere Bedeutung zu. Wird ein Geschäftsgeheimnis einmal offenbart, lässt sich der daraus resultierende Schaden häufig nicht mehr vollständig rückgängig machen. Einstweilige Verfügungen ermöglichen es daher, rasch auf drohende oder bereits eingetretene Verletzungen zu reagieren und weitere Beeinträchtigungen zu verhindern.