9.9.2 Whistleblowing und Hinweisgeberschutz
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann in der Praxis in ein Spannungsverhältnis zur Offenlegung vertraulicher Informationen im Rahmen von Whistleblowing geraten. Während das Geschäftsgeheimnisrecht darauf abzielt, wirtschaftlich sensible Informationen vor unbefugter Erlangung, Nutzung oder Offenlegung zu schützen, können Hinweisgeber zur Aufdeckung von Rechtsverstößen gerade auf solche Informationen angewiesen sein. Das Recht trägt diesem Spannungsverhältnis auch hier durch besondere Rechtfertigungsregelungen Rechnung.