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Dokument-ID: 1279879
9.10 Strafrechtlicher Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Der strafrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen bildet in Österreich nur einen Teilausschnitt des gesamten Geheimnisschutzes. Sein Schwerpunkt liegt traditionell nicht auf einem allgemeinen, umfassenden Schutz sämtlicher Geschäftsgeheimnisse, sondern – wie gezeigt – auf der Sanktionierung bestimmter typisierter Angriffsformen.