Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Denkmalschutz

Wichtige Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) inkl der seit 01.09.2024 in Kraft getretenen Denkmalschutz-Novelle 2024

  • Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich und Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten

    Die Bedeutung der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes kann den Gegenständen für sich allein zukommen, aber auch aus der Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen entstehen.
    Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064637
  • Schutz vor Zerstörung oder Veränderung – Verbot

    Bei Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, ist die Zerstörung sowie jede Veränderung, die den Bestand (Substanz), die überlieferte (gewachsene) Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen könnte, ohne Bewilligung gem § 5 Abs 1 verboten.
    Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064638
  • Bewilligung der Zerstörung oder Veränderung von Denkmalen

    Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme bei Gefahr im Verzug.
    Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064639
  • Sonstige Inhalte des DMSG

    An dieser Stelle finden Sie einen hilfreichen Überblick über die weiteren Inhalte und Bestimmungen des DMSG.
    Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064640
  • Rechtsprechung

    Zielsetzung des Denkmalschutzes ist die Erhaltung des übernommenen Kulturgutes (VwGH vom 9.9.1976, Zl 839/76).
    Benedikt Suhsmann - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1064641