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Dokument-ID: 074161

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 14. Haupteintheilung des bürgerlichens Rechtes.

idF JGS Nr. 946/1811 | Datum des Inkrafttretens 13.12.1901

Die in dem bürgerlichen Gesetzbuche enthaltenen Vorschriften haben das Personen-Recht, das Sachenrecht und die denselben gemeinschaftlich zukommenden Bestimmungen zum Gegenstande.