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Dokument-ID: 074835

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung

1. Enterbung

§ 769. Allgemeines

idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017

Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.

(BGBl. I Nr. 87/2015)