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Dokument-ID: 075252

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1152.

idF RGBl. Nr. 69/1916 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1917

Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen.