Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 610199

Vorschrift

Außerstreitgesetz (AußStrG)

Inhaltsverzeichnis

§ 207j. Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/2013

idF BGBl. I Nr. 158/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2013

Der 9a. Abschnitt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2013 tritt mit 1. November 2013 in Kraft. Er ist auch auf die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von Entscheidungen, die vor seinem Inkrafttreten getroffen wurden, sowie auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits anhängige Verfahren anzuwenden.

(BGBl. I Nr. 158/2013)