Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 1093945

Vorschrift

Exekutionsordnung (EO)

Inhaltsverzeichnis

§ 464. Zwangsverwaltung einer Liegenschaft

idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024

Bei der Zwangsverwaltung einer Liegenschaft beträgt die Vergütung für die Einführung eines Verwalters 25 Euro.

(BGBl. I Nr. 136/2023)