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Dokument-ID: 157136

Vorschrift

Gerichtsgebührengesetz (GGG)

Inhaltsverzeichnis

§ 23. Zahlungspflicht im Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz

idF BGBl. I Nr. 147/2021 | Datum des Inkrafttretens 17.07.2021

Für die Pauschalgebühr nach Tarifpost 6 Z I für Reorganisations- und Restrukturierungsverfahren erster Instanz ist der Antragsteller zahlungspflichtig.