Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 144442

Vorschrift

Jurisdiktionsnorm (JN)

Inhaltsverzeichnis

§ 104a. Sachliche Zuständigkeit

idF BGBl. Nr. 280/1978 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1978

Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.