Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 217926

Vorschrift

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Inhaltsverzeichnis

§ 38. Übergangs- und Schlußbestimmungen

idF BGBl. Nr. 140/1979 | Datum des Inkrafttretens 01.10.1979

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Oktober 1979 in Kraft.