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Dokument-ID: 1047956

Vorschrift

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Inhaltsverzeichnis

Artikel II

idF BGBl. Nr. 456/1984 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1985

(Anm.: aus BGBl. Nr. 456/1984, zu den §§ 3, 15, 25, 26, 26a, 26b, BGBl. Nr. 140/1979)

  1. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
  2. Dieses Bundesgesetz ist auf Verträge, die vor seinem Inkrafttreten geschlossen worden sind, nicht anzuwenden.
  3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.