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Dokument-ID: 111792

Vorschrift

Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG)

Inhaltsverzeichnis

§ 38.

idF BGBl. Nr. 3/1930 | Datum des Inkrafttretens 07.04.1930

Soweit in anderen Gesetzen auf die Vorschriften des Gesetzes vom 6. Februar 1869, RGBl. Nr. 18, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Gesetzes.