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Dokument-ID: 1243250

Vorschrift

Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Vollziehung

idF BGBl. I Nr. 114/2025 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.