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Dokument-ID: 1076651

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

(Gieß-)Wasser vom Balkon – liegt unleidliches Verhalten vor?

OGH: Dass beim Gießen von Balkonpflanzen Wasser daneben bzw über den Pflanzen-(unter-)topf rinnt, lässt sich nicht immer vermeiden. Vom Mieter kann jedoch gefordert werden, dass er seine Pflanzen nicht gerade dann gießt, wenn sich Nachbarn auf dem unter der Wohnung gelegenen Balkon aufhalten und durch herabtropfendes Wasser gestört werden könnten. Ein derartiges Verhalten des Mieters wurde im Anlassfall von den Klägern allerdings nicht einmal behauptet. Gießt der Mieter seine Pflanzen somit nicht zu einem Zeitpunkt, in dem die Nachbarn direkt durch das herabtropfende Wasser beeinträchtigt werden könnten, begründet das Gießen der Pflanzen auch dann kein unleidliches Verhalten, wenn dabei manchmal Wasser auf den darunter befindlichen Balkon läuft.

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